Konform Tagebuch

Urheberrecht und KI: Was Mitarbeiter bei der Bildgestaltung beachten müssen

Es war Mitte Dezember, draußen war es schon lange stockfinster und ich saß immer noch an meinem Schreibtisch in Düsseldorf. Das einzige Geräusch im Büro war das leise Surren des Druckers im leeren Flur, während ich die ersten 78 Handouts für unseren neuen KI-Workshop loche. Ich starrte auf einen Ausdruck, den Tobias aus der IT mir vorhin stolz gezeigt hatte: Ein KI-generiertes Bild eines Getriebeteils, das so metallisch glänzte, dass man es fast anfassen wollte. Es sollte das Cover unserer neuen Broschüre werden. Aber während ich da so saß, kam mir ein ganz mulmiges Gefühl. Wer besitzt eigentlich die Rechte an diesem Bild? Darf unser Maschinenbau-Zulieferer das einfach so drucken, ohne dass uns morgen ein Abmahnanwalt die Tür eintritt?

Ich bin keine Juristin, das weiß hier jeder. Mein BWL-Studium hat mich auf vieles vorbereitet, aber nicht darauf, die feinen Nuancen des deutschen Urheberrechts in Zeiten von Midjourney und DALL-E zu erklären. Seit ich im Herbst 2024 zur AI-Act-Beauftragten ernannt wurde, fühle ich mich oft wie eine Hochstaplerin, die versucht, ein Flugzeug zu fliegen, während sie noch das Handbuch liest. Aber da niemand anderes es machen wollte und wir uns keinen externen Berater leisten, hänge ich nun mal drin. Und dieses Bild des Getriebeteils war der Moment, in dem mir klar wurde, dass wir ein echtes Problem haben könnten, wenn wir einfach wild drauflos generieren.

Das Missverständnis mit dem Prompt

Einige Wochen nach Neujahr saß ich mit Tobias und Frau Krüger, unserer Fertigungsleiterin, zusammen. Tobias war der Meinung, dass das Bild uns gehört, weil er ja schließlich den Prompt geschrieben hat. Er hat zwei Stunden lang an den Befehlen gefeilt, bis die Beleuchtung stimmte. In seinem Kopf war das eine geistige Leistung. Ich musste ihm dann aber vorsichtig beibringen, was ich mir mühsam angelesen hatte: Ein Prompt allein reicht im deutschen Recht meistens nicht aus, um Urheber zu werden. Das Urheberrecht schützt nämlich nur „persönliche geistige Schöpfungen“.

Ich frage mich oft, ob mein BWL-Diplom ausreicht, um dem Geschäftsführer zu erklären, dass wir die Rechte an unseren eigenen Werbebildern verlieren könnten, nur weil eine Maschine den Pinsel geführt hat. Wenn die KI den wesentlichen Teil der Gestaltung übernimmt, gibt es keinen menschlichen Urheber. Das bedeutet im schlimmsten Fall: Das Bild ist gemeinfrei. Jeder Konkurrent könnte unser Broschüren-Cover nehmen und für seine Zwecke nutzen, und wir könnten rechtlich kaum etwas dagegen tun. Frau Krüger guckte mich entgeistert an. Für sie ist ein Werkzeug ein Werkzeug – ob es nun eine Fräsmaschine ist oder eine Software. Aber die Rechtslage sieht das eben anders.

Stapel von 78 Handouts für den KI-Workshop mit einem Locher daneben

Warum die Schöpfungshöhe unser Endgegner ist

In meinen Recherchen bin ich immer wieder über den Begriff der Schöpfungshöhe gestolpert. Es reicht nicht, einen Knopf zu drücken. Damit wir als Unternehmen wirklich Rechte an einem Bild haben, muss ein Mensch so massiv eingegriffen haben, dass man von einer eigenen Leistung sprechen kann. Ich habe das den Kollegen so erklärt: Wenn du der KI nur sagst „Mal mir ein Zahnrad“, dann bist du kein Künstler. Wenn du aber das generierte Bild nimmst, es in Photoshop manuell nachbearbeitest, Elemente verschiebst, eigene Texturen drüberlegst und es quasi als Basis für dein eigenes Werk nutzt, dann kommen wir der Sache näher.

Das ist genau der Punkt, den viele unterschätzen. Die Annahme, dass KI-Bilder generell durch das Urheberrecht geschützt sind, nur weil man dafür bezahlt hat, ist gefährlich. Die rein menschliche Schöpfungshöhe kann oft erst durch aufwendige manuelle Nachbearbeitung rechtssicher begründet werden. Das war für unser Marketing-Team eine bittere Pille. Sie dachten, sie sparen Zeit, aber wenn wir rechtssicheres Material wollen, müssen sie trotzdem Hand anlegen. Es ist dieser „Human-in-the-Loop“-Ansatz, den ich auch schon beim Thema Menschliche Aufsicht bei KI-Systemen im HR-Alltag rechtssicher umsetzen gelernt habe. Ohne den Menschen am Ende der Kette wird es juristisch dünn.

Der AI Act und die Kennzeichnungspflicht

An einem Mittwochabend nach dem Yoga – ich brauche diese Stunde mittlerweile echt, um den Kopf von Paragrafen freizubekommen – saß ich noch kurz an meinen Notizen zum AI Act. Da gibt es diesen Artikel 52. Der besagt ganz klar, dass wir KI-Inhalte kennzeichnen müssen. Das hat zwar nichts direkt mit dem Urheberrecht zu tun, ist aber für unsere Compliance extrem wichtig. Wenn wir Bilder generieren, die echt aussehen könnten (wie unser Getriebeteil), müssen wir das offenlegen.

Ich hatte anfangs die Sorge, dass das unsere Marke „billig“ wirken lässt, wenn überall „KI-generiert“ draufsteht. Aber Transparenz ist nun mal die Währung der Zukunft. Ich habe dann angefangen, ein internes Dokument zu entwerfen, wie wir diese Kennzeichnungspflicht bei uns umsetzen. Es geht darum, Täuschungen zu vermeiden. Niemand soll denken, wir hätten einen Fotografen für tausende Euro beauftragt, wenn es in Wahrheit ein Algorithmus war. Wie man die Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte im Unternehmen laut AI Act verstehen und anwenden kann, war dann auch ein großes Thema in unserer nächsten Abteilungsleiterrunde.

Internes Zertifikat für den KI-Führerschein auf einem Holztisch

Die Lösung: Unser interner KI-Führerschein

Bis Ende Mai haben wir es dann tatsächlich geschafft: Wir haben den „KI-Führerschein“ eingeführt. Das klingt ein bisschen hochtrabend für einen mittelständischen Betrieb mit 78 Leuten, aber es war notwendig. Ich wollte nicht, dass jeder einfach macht, was er will, und wir am Ende eine Urheberrechtsklage am Hals haben. In dem Workshop-Modul zur Bildgestaltung habe ich den Fokus vor allem auf die Risiken gelegt. Wir haben gelernt, dass das Urheberrecht in Deutschland laut § 64 UrhG bis zu 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers gilt – aber eben nur, wenn es einen menschlichen Urheber gibt.

In den Schulungen wurde mir erst klar, wie wenig Wissen eigentlich da war. Einer der Kollegen fragte ganz ernsthaft, ob er die KI-Bilder nicht einfach als seine eigenen ausgeben könne, wenn er den Prompt „im Stil von XY“ schreibt. Da musste ich dann erst mal tief durchatmen. Genau solche Fälle sind es, die uns in Teufels Küche bringen können. Wir nutzen den KI-Führerschein jetzt auch, um zu dokumentieren, dass wir unsere Mitarbeiter geschult haben. Das ist für die Haftungsminderung im KMU-Sektor entscheidend. Ich habe mich im Vorfeld auch gefragt, ob sich so ein KI-Zertifikat für Mitarbeiter in der Verwaltung wirklich lohnt, aber für die rechtliche Absicherung der Geschäftsführung ist es Gold wert.

Ich bin keine Juristin, und ich werde wohl auch keine mehr. Aber wenn ich heute durch unsere Fertigung gehe und sehe, wie Frau Krüger ihre neuen Sicherheitsunterweisungen mit KI-Bildern illustriert – und dabei ganz brav den Hinweis „Erstellt mit KI“ und eine eigene kleine Bearbeitung hinzufügt – dann weiß ich, dass sich der Stress gelohnt hat. Es ist ein ständiges Lernen. Manchmal fühle ich mich immer noch überfordert, wenn ich abends um neun vor den Verordnungstexten sitze. Aber dann denke ich an den Moment beim Yoga, atme tief durch und mache weiter. Wir sind vielleicht nur ein kleiner Zulieferer aus Düsseldorf, aber wir machen unsere Hausaufgaben in Sachen KI wenigstens ordentlich.

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